AGB
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1. Geltung, Vertragsabschluss
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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) über fotografische Leistungen, insbesondere im Bereich Familien-, Babybauch-, Neugeborenen-, Paar- und Tauffotografie.
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1.2 Mit der Buchung eines Shootings – schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch – erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
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1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn die Fotografin ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
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1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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2. Leistungsumfang
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2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot bzw. der Buchungsbestätigung (Shootingdauer, Anzahl der Bilder, Art der Übergabe etc.).
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2.2 Die künstlerische Gestaltung der Bilder liegt im Ermessen der Fotografin. Reklamationen aufgrund des persönlichen Geschmacks sind ausgeschlossen.
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2.3 Die Fotografin schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung des Shootings nach bestem Wissen und Können.
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3. Terminvereinbarung, Verschiebung & Ausfallhonorar
3.1 Vereinbarte Shooting-Termine sind verbindlich und ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert.
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3.2 Eine einmalige Terminverschiebung ist kostenfrei möglich, sofern diese rechtzeitig bekannt gegeben wird.
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3.3Weitere Terminverschiebungen sind nur nach individueller Absprache möglich.
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3.4 Wird ein Termin aus Gründen, die die Fotografin zu vertreten hat (z. B. Krankheit, wetterbedingte Outdoor-Shootings), verschoben, entstehen dem Kunden keine Kosten.
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3.5 Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder sagt diesen kurzfristig ab (24 Stunden vor dem Termin), ohne dass ein wichtiger Grund (Krankheit, durch Arzt bestätigt, Unfall oder Todesfall) vorliegt, ist das volle vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar zu bezahlen.
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3.6 Erfolgt eine kurzfristige Absage gemäß Punkt 3.5 oder erscheint der Kunde (oder einzelne Teilnehmer des Shootings) nicht zum vereinbarten Termin, ist das volle vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn das Shooting aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann.
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4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Shooting relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
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4.2 Bei Shootings mit Kindern obliegt die Aufsichtspflicht ausschließlich den Erziehungsberechtigten.
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4.3 Für Kleidung, Styling und persönliche Gegenstände ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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5. Honorar & Zahlung
5.1 Das vereinbarte Honorar versteht sich als Endpreis (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar).
5.2 Die Rechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, nach erfolgloser Mahnung Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach österreichischem Recht.
5.4Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Fotografin.
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6. Urheberrecht & Eigentum an den Bildern
6.1 Alle im Rahmen des Shootings entstandenen Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Urheberin im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist ausschließlich die Fotografin.
6.2 Alle Bilder – auch unbearbeitete Rohdateien – bleiben geistiges Eigentum der Fotografin.
6.3 Eine Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7. Nutzungsrechte des Kunden
7.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für:
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private Drucke (Eigenbedarf)
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private Social-Media-Profile
7.2 Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung durch Unternehmen ist nicht gestattet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.3 Die Bearbeitung, Veränderung, Filterung oder Nachbearbeitung der Bilder (z. B. Presets, Zuschnitte, Farbveränderungen) ist untersagt.
7.4 Bei Zuwiderhandlung wird eine Pönale in Höhe von € 50,– pro Bild fällig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
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8. Nutzungsrechte der Fotografin (Eigenwerbung)
8.1 Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bilder für:
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Website
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Social Media
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Printmedien
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Portfolio
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Eigenwerbung
zu verwenden.
8.2 Der Kunde kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen, sofern dieser Widerspruch vor Bezahlung der Rechnung erfolgt.
8.3 Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
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9. Portfolio- & Modelshootings ohne Entgelt
9.1 Shootings, die im Rahmen der Portfolioerweiterung ohne Entgelt durchgeführt werden, dürfen von der Fotografin uneingeschränkt für Web, Print und Social Media genutzt werden.
9.2 Der Kunde wurde vor Durchführung des Shootings ausdrücklich darüber informiert, dass es sich um ein Model-/Portfolio-Shooting handelt.
10. Gewährleistung & Haftung
10.1 Die Fotografin haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Für Schäden durch höhere Gewalt, technische Defekte oder äußere Umstände wird keine Haftung übernommen.
10.3 Der Kunde verzichtet auf Schadenersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit.
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11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Fotografin.
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13.Haftung für Schäden an Equipment
13.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während des Shootings durch ihn selbst, seine Kinder oder andere am Shooting teilnehmende Personen am Equipment der Fotografin verursacht werden.
13.2 Dies umfasst insbesondere Kameras, Objektive, Blitzanlagen, Speichermedien, Requisiten sowie sonstige technische oder fotografische Ausrüstung.
13.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für Reparatur oder Ersatz des beschädigten Equipments in voller Höhe zu übernehmen, sofern der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fotografin zurückzuführen ist.
13.5 Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder obliegt während des gesamten Shootings ausschließlich dem Kunden bzw. den Erziehungsberechtigten.
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14. Schlussbestimmungen
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14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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